
Ihre AnsprechpartnerRalph HegewaldRechtsanwalt Uta PlischkanerRechtsanwältin Zertifizierte Testamentsvollstreckerin Thomas PiehlRechtsanwalt
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Erbrecht
Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes
garantiert. Zum unantastbaren Währungsgehalt des Erberechtes gehören die
Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit sowie Regelungen
des Pflichtteilrechtes. Wir freuen uns daher, Ihnen im Bereich des Erbrechtes
umfangreiche Dienstleistungen anbieten zu können. Im Einzelnen sind dies:
- Die Gestaltung, Vorbereitung und rechtliche Beratung Testamente
betreffend
- Die Beratung von Unternehmen im Bereich des Erbrechtes, insbesondere
bezüglich des Vererbens von Gesellschaftsanteilen oder ganzen Unternehmen
unter erbrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten
- Die Ermittlung von Erfolgen und Erbmassen
- Die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Testamentsvollstreckung
Zu den vorbezeichneten und weiteren Themen würden wir uns freuen unser
Angebot bei Ihnen realisieren zu dürfen.
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