![]() Ihre Ansprechpartner |
SozialrechtDas Sozialrecht ist ein immens weitgefächertes Rechtsgebiet. Das Sozialrecht umfasst den Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches (Arbeitsförderung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Kinder und Jugendhilfe, Pflegeversicherung), Recht der Aussiedler, Lastenausgleich u. v. a. m.Die Rechtsvertretung besteht im wesentlichen in der rechtlichen Überprüfung von Leistungsansprüchen gegen den Staat. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeit,- Berufsunfähigkeitsrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit, Altersrenten, Leistungen aus der Pflegeversicherung, Rechte aus Arbeitsunfällen und ebenso das Soziale Entschädigungsrecht (Opferentschädigung), ferner Ansprüche auf Gewährung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. In den gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten gibt es keinen Anwaltszwang. Anwaltliche Beratung und Vertretung kann jedoch sehr häufig angeraten sein, das gilt bereits im außergerichtlichen Vorverfahren. Sofern Sie sich anwaltlich (noch) nicht vertreten lassen oder eine Mandatserteilung nicht kurzfristig möglich ist, müssen Sie folgendes immer beachten:
|
















